Viele Eltern stehen nach der Diagnose einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) vor der Frage: „Und was passiert jetzt?“
Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Unterstützung Kinder in der Schule wirklich bekommen können – und nicht wenige glauben, dass der Nachteilsausgleich in BW nur bis zur 4. Klasse gilt. Das ist ein Mythos: Ein individueller Nachteilsausgleich ist in allen Klassenstufen und sogar in den Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg möglich.

Hinweis: Auch, wenn mein Schwerpunkt auf den Nachteilsausgleich in BW liegt, sind die meisten Tipps auch für andere Bundesländer anwendbar.


In diesem Artikel zeige ich dir, was der Nachteilsausgleich eigentlich bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche praktischen Tipps ihr als Eltern sofort umsetzen könnt. Dabei fließen meine eigenen Erfahrungen aus der Arbeit mit und an Schulen ein, sodass du nicht nur Theorie, sondern konkrete Hilfestellungen bekommst.

Übersicht der schulrechtlichen Regelungen in den Bundesländern

Eine sehr gute Übersicht über die LRS-Erlasse in den jeweiligen Bundesländern findet man bei Legakids.
Die Regelungen für Schwierigkeiten beim Rechnen lernen sind teilweise auch aufgeführt. Wenn du noch stärker in die Praxis eintauchen möchtest, dann schau doch gerne bei unserem Lerntherapeuten-Netzwerk vorbei, hier haben wir für einige Bundesländer konkrete Tipps mit Praxisbeispielen erstellt.

Was ist ein Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich stellt keinen Vorteil dar, wie fälschlicherweise oft angenommen. Ziel des Nachteilausgleichs ist es, den Schüler mit seinen Schwierigkeiten beim Lesen/Schreiben und Rechnen so zu unterstützen und zu bewerten, dass er trotz seiner Beeinträchtigung entsprechende Leistungen erbringen kann. Der Nachteilsausgleich beinhaltet Maßnahmen wie z. B.

  • Mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder Tests
  • technische Hilfsmittel wie ein Tablet oder ein Lesestift
  • eine Änderung der Prüfungsinhalte (auf gleichem Niveau wie die anderen Schüler) bei gleichen Anforderungen der Leistungen

In der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg, wird der Nachteilsausgleich folgendermaßen beschrieben:

Der Nachteilsausgleich für Schüler mit besonderem Förderbedarf oder für behinderte Schüler lässt daher das Anforderungsprofil unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen. Verwaltungsvorschrift BW

Wo und wie ist der Nachteilsausgleich in BW geregelt?

In Baden-Württemberg gilt die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ (VwV vom 22.08.2008) auf. Diese ist bis heute gültig. Dort heißt es:

Der Nachteilsausgleich verändert das Anforderungsprofil nicht, sondern ermöglicht Schülern durch geeignete Hilfen, dieses zu erfüllen. Welche Unterstützung im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet die Schule individuell.

Was bedeutet das konkret?

  • Ein Nachteilsausgleich kann in allen Klassenstufen beantragt werden.
  • Er gilt auch in Abschlussklassen und Prüfungen.
  • Wichtig: Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
  • Wenn bestimmte Leistungen (z. B. Rechtschreibung) zurückhaltend bewertet oder nicht gewertet werden, erscheint ein entsprechender Hinweis im Zeugnis.

Tipps für einen wirksamen und individuellen Nachteilsausgleich

Die folgenden Tipps helfen dir, durch den Dschungel Nachteilsausgleich zu gelangen. Hast du ganz konkrete Fragen, dann buch dir gerne eines meiner Beratungsgespräche für Eltern.

Nachteilsausgleich in BW

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich lohnt sich

Ich empfehle Eltern aktiv auf den Klassenlehrer bzw. jeweiligen Fachlehrer zuzugehen und bei Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreibenlernen nach einem Gespräch zu fragen. Manchmal warten Eltern ab und denken, dass es ausreicht, das ärztliche Gutachten zu übermitteln oder das Thema anzusprechen. Es gibt jedoch Schulen die einen offiziellen Antrag möchten. Der kann ganz leicht formlos gestellt werden. Wie dieser genau formuliert werden kann, findest du in den weiteren Punkten.

Ansprechperson in der Schule – wer ist das?

In der Regel ist das die Klassenlehrkraft. Der weitere Ablauf ist je nach Bundesland ganz unterschiedlich. In BW kannst du dich an eine Beratungslehrkraft wenden, die es in der Regel für jede Schule gibt (Beratungslehrkräfte sind oft für mehrere Schulen zuständig, daher kann die Beratungslehrerin auch an einer Schule tätig sein). Alternativ kannst du dich an die schulpsychologische Beratungsstelle wenden oder auch an die ASKO (Arbeitsstelle Kooperation). Hab keine Angst, diese Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Die Gespräche sind sehr wertschätzend und gemeinsam wird dann überlegt, was deinem Kind helfen könnte.

Kooperation mit der Stelle, die die Diagnose gestellt hat (falls vorhanden)

Wenn Sie gerade dabei sind, eine Stellungnahme zu einer LRS oder Rechenschwäche in die Wege zu leiten, empfehle ich Ihnen, die diagnostizierende Stelle zu bitten, dass genaue Angaben gemacht werden, wie ein Nachteilsausgleich auszusehen hat. Wenn sich diese Informationen nicht auf der Stellungnahme befinden, kann dies oft nachgereicht werden. Einige Diagnostiker unterstützen sehr gerne. Die Schule erhält wertvolle Tipps, die beispielsweise als Anregung für den Nachteilsausgleich genutzt werden können. Die Schulen, mit denen ich zusammenarbeite, sind dankbar über diese Hinweise.

Individueller und wirksamer Nachteilsausgleich

Jeder Nachteilsausgleich sollte individuell sein. Nur dann kann er wirksam sein. Die Unterstützung die für einen Schüler sinnvoll sein mag, kann für einen anderen nicht hilfreich und damit auch nicht wirksam sein. Um gleich ein Beispiel zu nennen. Oft wird angeboten, dass der Schüler mehr Zeit bekommt. Es gibt jedoch Schüler, die wissen mit mehr Zeit in der Mathe- oder Deutscharbeit nichts anzufangen. Für sie wäre es regelrecht eine große Last noch länger als die anderen Schüler vor Aufgaben zu sitzen, sie die nicht verstehen, während die anderen schon in die Pause dürfen.
Andere hingegen brauchen das Extra an Zeit und sind dankbar darüber.

Schriftlich formulieren

Der Nachteilsausgleich wird „von der Klassenkonferenz bzw. Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters“ (siehe Verwaltungsvorschrift, VwV) beschlossen. Manchmal wird jedoch die schriftliche Form vergessen, In den weiterführenden Schulen empfehle ich immer einen schriftlichen Nachteilsausgleich, damit auch Vertretungslehrer oder bei einem Lehrerwechsel die Informationen vorliegen. Es ist wichtig, dass jeder Fachlehrer die Informationen zum Nachteilsausgleich kennt.

In den Grundschulen erlebe ich unterschiedliche Vorgehensweisen, meistens hat der Schüler einen Klassenlehrer über 2 Jahre und nur wenige zusätzliche Fachlehrer, eine interne Absprache ist leichter möglich. Trotzdem empfehle ich die schriftliche Form, um Missverständnisse später zu vermeiden und den NTA transparent für alle Beteiligten zu kommunizieren. Hier gibt es einen Vordruck vom Schulamt Tübingen ((Konferenzbeschluss zum Nachteilsausgleich)

Nachteilsausgleich und individuelle Förderung

Ideal wäre eine innerschulische Förderung, denn laut Verwaltungsvorschrift (VwV) ist es Aufgabe der Schule „eine fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung, kontinuierliche Lernstandsdiagnosen, Elternberatung, ggf. die Erstellung von Förderplänen und die Durchführung von Fördermaßnahmen“ durchzuführen.
Die Realität sieht oft anders aus.  Eltern bleibt nur die externe Lerntherapie, die in vielen Fällen privat gezahlt werden muss.
Ein Nachteilsausgleich nimmt erstmal den Druck heraus und entlastet den Schüler für den Moment. Um aber Fortschritte in seiner persönlichen Entwicklung zu machen, ist eine individuelle Förderung, z.B. eine externe Lerntherapie zusätzlich zum Nachteilsausgleich zu empfehlen.

Wie kann ein individueller Nachteilsausgleich aussehen?

Folgende Möglichkeiten gibt es für einen Nachteilsausgleich. Ich zitiere hier gerne die Verwaltungsvorschrift

„Daneben sind auch besondere, nur auf einzelne Schüler bezogene Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich, insbesondere durch eine Anpassung der Arbeitszeit oder durch die Nutzung von besonderen technischen oder didaktisch- methodischen Hilfen“

Nutzung von (technischen) Hilfen

  • PC/Laptop als Schreibhilfe, um längere Texte auf dem PC zu schreiben
  • Lesehilfen: Lesepfeil, Leseschablone
  • Angepasste Arbeitsblätter, ggf. größer kopiert, spezielle Schriften, größere Skizzen oder geometrische Figuren/Tabellen
  • Lesestift mit Sprachausgabe, um sich Texte vorlesen zu lassen
  • Wörterbücher
  • Zusätzliches Anschauungsmaterial: Einmaleins Tabellen, Dienes Material, Hundertertafel
  • Taschenrechner

Didaktisch methodische Hilfen

– Mehr Bearbeitungszeit, sinnvoll ist ein ruhiger separater Raum, damit sich der Schüler konzentrieren kann
– Lückentext bei Diktaten (anstelle des ganzen Diktats)
– Differenzierte Hausaufgaben
– Verwendung von Merkheften, Regelheften, Strategiekärtchen (erarbeitet mit der Lehrkraft)
– Schülerpatenschaft: Sitznachbar, der unterstützen kann (mit welchem der Schüler gut klarkommt)
– Bereitstellen von zusätzlichen Lern- und Anschauungsmitteln
– Größere Kästchen für geometrische Arbeiten oder Tabellen, Skizzen
– Bewerten von Teilschritten/Teilergebnissen
– Besprechen der Aufgabenstellungen vor der Arbeit, ggf. Darstellung der Schwierigkeitsgrade, leichte Aufgaben zuerst
– Anstelle einer Klassenarbeit darf der Schüler eine Präsentation vor der Klasse halten
– Stärkere Gewichtung von mündlichen Leistungen: nur sinnvoll, wenn der Schüler sehr gerne mündlich mitarbeitet
für die ruhigeren ist dieser Nachteilausgleich weniger geeignet

Ein Perspektivwechsel – für den Schüler da sein

Ich persönlich erlebe viele engagierte Lehrer, die sich in die Situation dieser Kinder hineinversetzen können. Sie wissen, dass der Schüler möglicherweise Angst vor der schriftlichen Arbeit hat, sich unsicher fühlt und positive Bestärkung benötigt. Diese Lehrer gehen während der Deutsch- oder Mathearbeit aktiv auf den Schüler zu, schauen ihm kurz über die Schulter, um zu zeigen. Ich bin für dich da! Worte wie „Gut so, weiter so“ können den Schüler positiv bestärken und ermutigen weiterzuarbeiten.

Individueller Nachteilsausgleich in der Praxis

Manchmal sind es die kleinen Maßnahmen, die den Schüler spüren lassen, hier bin ich wichtig, hier kann ich „ICH“ sein, meine Persönlichkeit wird wahrgenommen. Denn….

„Die Nachteilsausgleiche sind genauso kreativ und individuell wie die Schüler selbst“

… findet man z.B. auf einer Seite des Schulamtes Tübingen in Baden-Württemberg und dem stimme ich voll und ganz zu.

Möchtest du regelmäßig Tipps zum Thema leichter Lernen, Nachteilsausgleich und individuelle Förderung, dann hüpf in meinen Newsletter.

Ja, ich freue mich drauf

 

Quellen

http://www.legasthenie-lvl-bw.de/
https://www.legakids.net/eltern-lehrer/hilfe-vor-ort/lrs-erlasse-der-laender/
http://www.landesrecht-bw.de/
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs allgemein.pdf (schulamt-bw.de)