Wer zahlt überhaupt die Kosten der Lerntherapie? Ist die Kostenübernahme vom Einkommen der Eltern abhängig? Und ist die Antragstellung beim Jugendamt wirklich so kompliziert?
Kosten Lerntherapie: Viele Eltern fragen sich, wer die Förderung übernimmt und ob sie diese selbst bezahlen müssen. Besonders verunsichernd ist es, wenn das Jugendamt schon am Telefon mitteilt, dass angeblich keine Chancen auf eine Kostenübernahme bestehen.
In diesem Blogbeitrag erfährst du:
- wer die Kosten der Lerntherapie übernehmen kann
- warum die Kostenübernahme durch das Jugendamt einkommensunabhängig ist
- wann das Jugendamt die Kosten nach § 35a SGB VIII übernehmen kann
- welche Unterlagen du für den Antrag brauchst
- was du tun kannst, wenn du am Telefon abgewimmelt wirst
Diese 10 Tipps aus jahrelanger Beratungserfahrung möchte ich heute mit dir teilen. Der wichtigste Tipp vorab: Hole dir Hilfe – genau das machst du während des Lesens ja bereits.
Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Wer zahlt die Kosten der Lerntherapie?
Obwohl die Lese-Rechtschreib-Störung und die Rechenstörung in der ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) aufgeführt sind und damit medizinische Diagnosen darstellen, kommt die Krankenkasse für die Kosten einer Lerntherapie in der Regel nicht auf.
Jugendamt
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,, dass das Jugendamt im Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die Kosten der Lerntherapie übernimmt. Die Lerntherapie wird aber nur bezahlt, wenn eine drohende seelische Behinderung vorliegt. Das klingt erstmal sehr kompliziert, aber lass dich davon nicht abschrecken.
Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Auch über das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Lerntherapie im Rahmen der sogenannten Lernförderung übernommen werden. Um Leistungen zu erhalten, muss der Lehrer einen Förderbedarf feststellen und die Schule muss bestätigen, dass keine vergleichbare Förderung angeboten werden kann. Die Versetzung muss nicht gefährdet sein, wie oft irrtümlicherweise angenommen wird.
Privatzahler
Natürlich können Eltern die Lerntherapie auch privat zahlen. Was bei der Auswahl eines Lerntherapeuten zu beachten ist, habe ich hier beschrieben.
Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag beim Jugendamt nach §35a?
- schriftlicher Antrag: entweder Vordruck vom Jugendamt oder selbst entworfener schriftlicher Antrag (Darstellung der Situation und Auflistung der psychischen (emotionale Belastung des Schülers) und sozialen (Verhältnis zu Mitschülern, Freunden etc.) Folgeprobleme und deren Auswirkung in den Teilbereichen Schule, Familie, Freizeit/Sozialkontakte
- ärztliches Gutachten mit Diagnostik nach ICD-10 (IQ-Testung und Dyskalkulie oder Legasthenie Testung), mit Hinweis zur Beeinträchtigung der sozialen Integration und Empfehlung einer Lerntherapie
- schulische Stellungnahme: Darstellung der schulischen Leistung und sozialen Situation
- Bestätigung der Schule, dass keine ausreichende innerschulische Förderung gegeben ist
Vermutlich klingt das ganz schön kompliziert. Trotzdem empfehle ich immer einen Antrag zu stellen, denn wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Kostenübernahme bewilligt werden.
Meine Vision ist es, Lerntherapie in Schule zu etablieren. Denn die Antragsstellung kann mühsam und langwierig sein. Viel schöner wäre eine Förderung, die bereits in der Schule stattfindet. 31 gute Gründe für multiprofessionelle Teams an Schulen findest du hier.
Wer stellt die Diagnose?
Eine Diagnostik der Teilleistungsstörung kann nur von folgenden Berufsgruppen gestellt werden:
- Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (meistens Psychologen mit Zusatzqualifikation) oder
- Psychologischer Psychotherapeut
Eine Diagnose von einem Institut oder der Schule ist nicht ausreichend.
- das Jugendamt erkennt eine pädagogische Diagnostik nicht an
- Eine Diagnostik einer neutralen Stelle verfolgt keine Eigeninteressen
Daher informiere dich vorab genau beim Jugendamt, welche Unterlagen nötig sind, ansonsten wird dein Kind mehrfach diagnostiziert, was für viele Kinder sehr belastend ist.
Meine Vision: Schüler werden durch Lerntherapeuten an Schulen gefördert: präventiv, individuell und ohne Kosten für die Eltern.
# 1 Stelle den Antrag schriftlich
Lass dich am Telefon nicht abwimmeln, es gibt leider immer wieder Sachbearbeiter, die versuchen die Antragsstellung „abzukürzen“ und erklären dir lange und ausführlich am Telefon, dass genau ihr ja überhaupt keine Chancen hättet. Ein Antrag ist immer schriftlich zu stellen, erst dann liegen alle Fakten auf dem Tisch und das Jugendamt kann fachkundig eine Entscheidung treffen und muss dann auch schriftlich mit einer nachvollziehbaren Begründung den Antrag ablehnen oder auch befürworten.
# 2 Du bist nicht schuld an den Lernschwierigkeiten deines Kindes
Vielleicht wunderst du dich, warum dieser Tipp hier steht. Aber viele Eltern fühlen sich im Antragsverfahren verunsichert und fragen sich, ob sie selbst etwas falsch gemacht haben. Deshalb ist mir dieser Hinweis so wichtig: Lass dir bitte nicht einreden, dass du als Mutter oder Vater an der LRS, Legasthenie oder Dyskalkulie deines Kindes schuld bist.
Eine Teilleistungsstörung entsteht nicht, weil Eltern zu wenig üben oder sich zu wenig kümmern. Dein Kind braucht eine passende Unterstützung und du darfst dir ebenfalls Hilfe holen.
# 3 Hole dir Hilfe
Daher Tipp Nummer 3: Hole dir Hilfe. Die Antragsstellung mag mühsam sein, aber die gute Nachricht: Du bist damit nicht alleine, profitiere von den Erfahrungen anderer Eltern und tausche dich aus
- beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie bzw. den Landesverbänden
- beim Arbeitskreis LRS
- Manchmal hilft auch die AWO vor Ort
- in meiner Facebook Gruppe
- bei einem Lerntherapeuten vor Ort, ich biete z.B. auch Elternberatungen an.
# 4 Hat das Jugendamt bestimmte Fristen für die Bearbeitung des Antrags?
Nach §14SGB IX hat das Jugendamt innerhalb von 2 Wochen seine sachliche Zuständigkeit zu klären, also ob die Schule oder die Krankenkasse vorrangig zuständig sind.
Unklar ist, ob die Fristen nach § 14 SGB IX auch für die Dauer des Verfahrens gelten. Jedoch können Eltern spätestens nach 3 Monaten nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden eine Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen.
# 5 Wer zahlt die Diagnostik und das Gutachten?
Viele Eltern wissen nicht: Sie müssen die Kosten für die fachärztliche Diagnostik nicht selbst tragen.
Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik wird von der Krankenkasse übernommen
Ausführlicher Befundbericht: Dieser ist oft notwendig, um eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zu beantragen. Die Kosten dafür müssen Eltern in manchen Fällen selbst tragen
Gutachten auf Anforderung des Jugendamts: Falls das Jugendamt ein eigenes Gutachten verlangt (was in der Regel der Fall ist), muss es den Eltern drei wohnortnahe Diagnostiker zur Auswahl stellen und die Kosten übernehmen.
Wichtig: Die Übernahme der Kosten der Diagnostik sollte – wenn möglich – vorab mit dem Jugendamt geklärt werden.
# 6 Notiere über mehrere Tage hinweg die täglichen Herausforderungen
Oft hat man die Antragsunterlagen vor sich liegen und der Kopf ist völlig leer. Man möchte die schulischen und familiären Probleme einfach vergessen.
Es hilft aber mal über mehrere Tage hinweg, sich aufzuschreiben, was nicht so gut klappt
- wie ist eure Hausaufgabensituation
- in welchen alltäglichen Dingen hat dein Kind Schwierigkeiten (Einkaufen beim Bäcker, Umgang mit Geld, Lesen von kurzen Texten im Alltag)
- Ärger mit Mitschülern (Ausgrenzung aufgrund der Lernschwierigkeiten)
- zieht sich dein Kind zurück oder zeigt es aggressives Verhalten (fühlt sich ungerecht behandelt, es lernt doch so viel und hat trotzdem immer schlechte Noten)
- geht es noch gerne seinen Hobbys nach oder zieht es sich hier auch zurück?
Dies sind nur Anregungen, denn die Schwierigkeiten deines Kindes können ganz individuell sein, genauso wie die Auswirkungen auf den unmittelbaren Alltag.
# 7 Mein Kind ist auf der Förderschule, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Auch hier können die Kosten der Lerntherapie vom Jugendamt übernommen werden, wenn in der Schule keine individuelle und spezifische Förderung der Teilleistung – also der Dyskalkulie oder Legasthenie stattfindet.
# 8 Was mache ich, wenn es schon Förderunterricht in der Schule gibt?
Manchmal verweist das Jugendamt darauf, dass zunächst die Schule für die Förderung zuständig sei. Das ist nicht grundsätzlich falsch: Die Schule hat einen eigenen Förderauftrag. Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) hält fest, dass Diagnose, Beratung und Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu den Aufgaben der Schule gehören. Für Rechenschwierigkeiten verweist die KMK ebenfalls auf schulische Beratung und Förderung.
Ob dieser schulische Förderauftrag den individuellen Bedarf deines Kindes ausreichend abdeckt, muss aber konkret geprüft werden. Denn „Förderunterricht“ bedeutet nicht automatisch, dass dein Kind eine spezifische, ausreichend intensive und individuell passende Förderung bei LRS, Legasthenie, Rechenschwäche oder Dyskalkulie erhält.
Deshalb sollte genau hingeschaut werden, welche Förderung die Schule tatsächlich anbietet:
- Ist es eine Förderung in einer großen Gruppe oder in einer Kleingruppe?
- Wie oft und wie lange findet die Förderung statt?
- Wird gezielt an der Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeit gearbeitet?
- Gibt es einen individuellen Förderplan?
- Hat die durchführende Person eine spezielle Qualifikation?
- Wird regelmäßig überprüft, ob die Förderung wirkt?
- Wird dein Kind individuell gefördert oder arbeiten alle Kinder mit denselben Materialien im selben Tempo?
Eine allgemeine schulische Förderung kann hilfreich sein. Bei einer ausgeprägten Teilleistungsstörung reicht sie aber häufig nicht aus, zum Beispiel, wenn sie nur einmal pro Woche stattfindet, in einer großen Gruppe erfolgt oder nicht gezielt an den zugrunde liegenden Schwierigkeiten arbeitet.
Daher mein Tipp: Bitte die Schule, möglichst konkret aufzuschreiben, wie die Förderung aussieht: Umfang, Gruppengröße, Inhalte, Ziel der Förderung, individuelle Anpassung und bisherige Wirksamkeit. Wenn in der schulischen Stellungnahme nur steht, dass eine LRS-Förderung oder Matheförderung stattfindet, kann es sein, dass das Jugendamt daraus schließt, der Bedarf sei bereits abgedeckt. Entscheidend ist aber nicht nur, ob Förderung stattfindet, sondern ob sie für dein Kind ausreichend, passend und wirksam ist.
Der Hinweis „Die Schule ist zuständig“ sollte also nicht das Ende der Prüfung sein. Entscheidend ist die Frage: Reicht die schulische Förderung im konkreten Einzelfall wirklich aus?
# 9 Nur einer dieser 3 Bereiche muss betroffen sein
Eine Teilleistungsstörung alleine (also eine diagnostizierte Dyskalkulie oder Legasthenie) ist alleine noch keine seelische Behinderung. Das Jugendamt zahlt eine Lerntherapie erst, wenn die psychosoziale Entwicklung und Integration des Kindes/Jugendlichen in einem der 3 Bereiche Schule, Familie oder soziales Umfeld/Freizeit beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung droht. Letzteres ist ganz wichtig. Das Kind muss noch nicht so massiv leiden und Lernen komplett verweigern, es ist ausreichend, wenn eine Beeinträchtigung in einem der 3 Bereiche droht.
Wichtig:
- Es ist ausreichend, wenn die seelische Behinderung in einem der 3 Bereiche vorliegt (Schule, Familie, soziales Umfeld/Freizeit)
- eine Finanzierung der Lerntherapie kann schon bei einer drohenden Beeinträchtigung übernommen werden (z.B. dein Kind geht noch gerne zur Schule, aber die Hausaufgabensituation eskaliert täglich und das belastet die ganze Familie).
# 10 Die Kostenübernahme vom Jugendamt ist einkommens-un-abhängig
Noch ein letzter, aber wichtiger Tipp. Manche Eltern glauben, dass sie die Kosten der Lerntherapie selbst tragen müssen, da sie „zu viel“ verdienen. Das ist nicht korrekt. Die Finanzierung der Lerntherapie vom Jugendamt ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Ein letzter Hinweis. Der Ablauf der Antragsstellung beim Jugendamt kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, manchmal sogar von Stadt zu Stadt. Für NRW habe ich hier vom Arbeitskreis LRS eine sehr gute Zusammenfassung gefunden. Viel Erfolg und noch ein Tipp, keiner ist mit dem Thema alleine, es lohnt, sich mit anderen Eltern zu vernetzen.
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Quellen:



schöne Tipps, ich habe eine Ergänzung: viele Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bieten ebenfalls eine Teilleistungsdiagnostik an und können die Fachliche Stellungnahme für das Jugendamt ausfüllen!
es gibt zwar nicht viele von uns, dafür aber mehr als Kinder- und Jugendpsychiater
🙂
Danke für den Hinweis. Auf diese Berufsgruppe hatte ich im Blogbeitrag auch hingewiesen, denn aus Erfahrung weiß ich, die Wartelisten sind überall lang und man ist dankbar über jede Ansprechperson.